LASSEN SIE UNS LOSLEGEN
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Erzählen wir IHRE Geschichte
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Hinweis: Dieser Beitrag ist Marketing-Erfahrung, keine Rechtsberatung. Rechtsfragen klären Sie mit einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei.
Ja, Ärzte dürfen Social Media Marketing betreiben. Erlaubt ist sachliche, berufsbezogene Information, verboten sind irreführende oder anpreisende Werbung, Erfolgsversprechen und bestimmte Vorher-Nachher-Darstellungen. Die Grenzen setzen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die ärztliche Berufsordnung (§ 27 MBO-Ä). Innerhalb dieser Grenzen ist enorm viel möglich: Aufklärung, Einblicke in die Praxis, Expertenwissen, genau die Formate, die auf Instagram und YouTube ohnehin am besten funktionieren.
Patienten googeln nicht mehr nur, sie fragen zunehmend ChatGPT & Co. nach Spezialisten und Behandlungen. Sichtbar wird, wer sein Wissen öffentlich, verständlich und regelmäßig teilt. Ein Podcast- oder Video-Format schlägt dabei zwei Fliegen: Es positioniert als Autorität und produziert laufend Material für alle Kanäle.
Für den Sportmediziner Dr. Tomas Buchhorn haben wir den Video-Podcast „Umdenken“ entwickelt, wissenschaftliche Aufklärung statt Werbung. Ergebnis: +10.000 qualifizierte Follower in 7 Monaten, ~500.000 organische Reichweite pro Monat, 1.620 qualifizierte Klicks aus 92 € Werbebudget. Alles innerhalb der berufsrechtlichen Grenzen, weil das Format auf Wissensvermittlung baut. Zur Case Study
Sie sind Arzt oder leiten eine Praxis oder Klinik? Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir zeigen Ihnen anhand Ihrer Fachrichtung, welche Formate funktionieren.
Ja. Erlaubt ist sachliche, berufsbezogene Information über Person, Praxis und Leistungsspektrum. Verboten sind irreführende oder anpreisende Werbung und Erfolgsversprechen (HWG, § 27 MBO-Ä).
Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sind sie unzulässig (§ 11 HWG). Generell gilt: sachliche Darstellung statt reißerischer Inszenierung.
Nur eingeschränkt: Dank- und Empfehlungsschreiben unterliegen den Grenzen des HWG, zusätzlich gelten Schweigepflicht und Datenschutz. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Aufklärungs- und Wissensformate: Behandlungen erklären, Mythen einordnen, Einblicke in den Praxisalltag. Sie sind berufsrechtlich sicher und bauen Vertrauen bei genau den Patienten auf, die suchen.